Die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Die Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragte: Aufgaben, Rechte und Pflichten

Datum: Dienstag, 14.10.2025

Uhrzeit: Vormittags

Ort: Online

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die Schwerbehindertenvertretung ist allen Personalverantwortlichen zumindest ein Begriff. Auch dass sie vor Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zwingend anzuhören ist, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen. Wie steht es aber mit der Beteiligung bei anderen Maßnahmen? Und welche Rechte und Pflichten hat die Schwerbehindertenvertretung als Amtsträger gegenüber dem Arbeitgeber? Diese Fragen möchten wir in dieser Veranstaltung beantworten.

Gleichzeitig möchten wir Sie über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Inklusionsbeauftragten aufklären, der im Vergleich zur Schwerbehindertenvertretung bislang eher noch ein Dasein im Dunkeln führt. Dies liegt sicherlich auch darin begründet, dass seine Beteiligung bzw. die unterlassene Beteiligung deutlich weniger einschneidende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und Disziplinarmaßnahmen hat. Nichtsdestotrotz sieht das Gesetz in § 181 SGB IX seine Bestellung vor. Grund genug also, als Arbeitgeber auch über dieses Amt Bescheid zu wissen.

Themen und Inhalte:

  • Die Schwerbehindertenvertretung
    • Errichtung/Wahl (in Kürze)
    • Aufgaben bzw. Beteiligung im Arbeitsverhältnis mit schwerbehinderten Arbeitnehmern
    • Rechte und Pflichten im Amt (z. B. Abmeldung beim Arbeitgeber, Schulung)
  • Der Inklusionsbeauftragte
    • Bestellung
    • Aufgaben
    • Rechte und Pflichten im Amt

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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