Tarifseminar zum ERA-Grundentgelt „Von der Aufgabenbeschreibung zum Grundentgelt“

Tarifseminar zum ERA-Grundentgelt „Von der Aufgabenbeschreibung zum Grundentgelt“

Datum: Dienstag, 20.05.2025

Uhrzeit: Nachmittags

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Tarifseminar

Zielgruppe: Neue Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Geschäftsführer, Prokuristen und Personalleiter, die Kenntnisse zur Arbeitsbewertung bzw. den Tarifvertrag ERA erwerben oder auffrischen wollen.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Im Entgeltrahmenabkommen (ERA) der Metall- und Elektroindustrie sind Systematik und Methodik zur Eingruppierung der Beschäftigten ausführlich und nachvollziehbar dargestellt.

Betriebliche Arbeitsaufgaben werden zunächst beschrieben und anschließend eingruppiert. In diesem Prozess bieten die tariflichen Niveaubeispiele wertvolle Orientierungshilfen.

Die Teilnehmer haben durch Herrn Nikolaus Schade, Leiter Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, Gelegenheit, die summarische Arbeitsbewertung im Detail kennenzulernen, um somit zu erfahren, wie die richtige Differenzierung des Grundentgelts zu erfolgen hat.


Themen und Inhalte:

  • Entgeltaufbau
  • Grundsätzliches zur Bewertung der Arbeit
    • Summarik
    • Ganzheitliche Betrachtung
    • Gepräge der Arbeitsaufgabe
  • Katalog der ERA-Entgeltgruppen
  • Arbeiten mit tariflichen Niveaubeispielen
  • Arbeitsbeschreibung und Eingruppierung

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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