Die tägliche Arbeit von Führungskräften ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft eines Unternehmens. Dabei beinhaltet Führungsarbeit nicht nur die Strukturierung und Organisation von Arbeitsprozessen, sondern ganz entscheidend auch die Fähigkeit, Arbeitnehmer kompetent und souverän zu führen, Konflikten lösungsorientiert und rechtssicher zu begegnen sowie Arbeitnehmer fair und realistisch anhand ihrer Arbeitsergebnisse zu beurteilen.
Im Zusammenhang mit dieser umfangreichen Aufgabenstellung ist ein arbeitsrechtliches Basiswissen für erfolgreiche und effiziente Führungsarbeit unabdingbare Voraussetzung.
Ziel des Seminars ist es, Ihren Führungskräften arbeitsrechtliche Grundkenntnisse – insbesondere auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Führungsverantwortung und Vorgesetzteneigenschaft – zu vermitteln. Darüber hinaus aber auch die für ihre Arbeit wesentlichen Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts sowie die wichtigsten praxisrelevanten Regelungen des Tarifvertragsrechts vorzustellen.
Themen und Inhalte:
- Modul 1 Individualarbeitsrecht
- Anbahnung und Abschluss von Arbeitsverhältnissen
- Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeitgesetz
- Störungen im Arbeitsverhältnis
- Modul 2 Kollektivarbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifvertragsrecht/Tarifverträge M+E
Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.