Das HR-Netzwerk besteht aus regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen für Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung.
Neben der Vorstellung aktueller, wesentlicher arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und weiterer arbeitsrechtlich relevanter Themen stehen Erfahrungsaustausch und das Knüpfen von Kontakten im Vordergrund.
Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen:
TOP 1: Vortrag zur Arbeitszeit nach dem ArbZG von einer Referentin des Regierungspräsidiums Gießen inkl. Erläuterungen zum Umgang des Regierungspräsidiums mit dem Thema der Arbeitszeiterfassung
TOP 2: Vorstellung der zum 25. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsratsmitgliedern unter kurzer Darstellung der allgemeinen Grundsätze der Betriebsratsvergütung
TOP 3: VG Hamburg, Urteil vom 21. August 2024, Az.: 15 K 964/24
Verstoß des Arbeitgebers gegen Dokumentationspflicht aufgrund unterlassener Arbeitszeitaufzeichnung
TOP 4: BAG, Urteil vom 20. März 2024, Az.: 5 AZR 234/23
Auch symptomlose Corona-Infektion stellt Krankheit i.S.v. § 3 Abs. 1 EFZG dar – keine Erstattung für Arbeitgeber nach § 56 Abs. 5 IfSG
TOP 5: LAG Köln, Urteil vom 12. September 2024, Az.: 6 SLa 76/24
Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX bereits während der 6-monatigen Wartezeit
TOP 6: Fragen aus dem Teilnehmerkreis
Wir hoffen, für Sie eine interessante Tagesordnung zusammengestellt zu haben, freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und verbleiben
Bitte melden Sie sich bis zum 10. Oktober 2024 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.
Sollten Sie trotz Anmeldung an dem HR-Netzwerk nicht teilnehmen können, bitten wir um eine Absagenachricht.