Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG

Mitbestimmung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG

Datum: Dienstag, 19.08.2025

Uhrzeit: Nachmittags

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Gemäß § 99 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme erteilen muss und die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen ist.

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, muss der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen, bevor er die beabsichtigte Maßnahme durchführen darf.

Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechtes und die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Einzelmaßnahmen. Außerdem erfahren Sie, in welchen Fällen der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern kann und wie eine gerichtliche Zustimmungsersetzung abläuft.

Themen und Inhalte:

  • Voraussetzungen und Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG
  • Ausgestaltung der Betriebsratsanhörung
  • Zulässige Verweigerungsgründe
  • Zustimmungsersetzungsverfahren

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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