Personalabbau rechtssicher gestalten in 3 Modulen

Personalabbau rechtssicher gestalten in 3 Modulen

Datum: Modul 1: Dienstag, 18.02.2025, Modul 2: Dienstag, 25.02.2025, Modul 3: Dienstag, 04.03.2025

Uhrzeit: Vormittags

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter und Mitarbeiter der Personalabteilung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Da die Anzahl der Unternehmen steigt, die sich konjunkturell sowie strukturell bedingt gezwungen sehen, Maßnahmen zum Abbau von Personal zu ergreifen, nehmen wir diese Entwicklung zum Anlass, eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema anzubieten.

Ziel der Veranstaltung ist es Ihnen zu erläutern, welche Schritte notwendig sind, um einen Personalabbau arbeitsrechtlich ordnungsgemäß vorzubereiten und möglichst rechtssicher durchzuführen. Daneben gehen wir mit einem kurzen Überblick noch darauf ein, welche Maßnahmen abgesehen von Kurzarbeit das Arbeitsrecht und unsere Tarifverträge noch bieten, um Auslastungsschwächen nach Möglichkeit ohne Personalabbau zu überbrücken.

Aufgrund der Fülle der Inhalte haben wir die Veranstaltung in drei Module aufgeteilt. Sie können sich für jedes Modul gesondert anmelden. Es ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert an allen 3 Modulen teilzunehmen.


Themen und Inhalte:

Modul 1: Planung des Personalabbaus

  • Vorüberlegung: Alternativen möglich?
  • Ablaufplan und Organisation (inkl. Checkliste)
  • Massenentlassungsverfahren vor der Agentur für Arbeit
  • Beteiligung des Betriebsrates

Modul 2: Betriebsbedingte Kündigungen und Sozialauswahl

  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Grundsätze
  • Ausnahmen und Besonderheiten

Modul 3: Interessausgleich und Sozialplan

  • Vorliegen einer Betriebsänderung
  • Notwendiger Inhalt eines Interessenausgleichs
  • Inhalt eines Sozialplanes
  • Erzwingbarkeit/Verfahren vor der Einigungsstelle

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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