Schulungsansprüche von Betriebsräten

Schulungsansprüche von Betriebsräten

Datum: Donnerstag, 26.09.2024

Uhrzeit: 14:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr

Format: Online-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Der Schulungsanspruch des Betriebsrats aus § 37 Abs. 6 BetrVG führt in der betrieblichen Praxis häufig zu Streit. Der Grund dafür liegt darin, dass Arbeitgeber die Kosten einer Schulungsteilnahme der Betriebsratsmitglieder einschließlich der Kosten der Freistellung und der Reisekosten zu tragen haben, sofern deren Teilnahme erforderlich ist. Arbeitgeber stehen häufig vor der Frage, wie sie den Schulungsverlangen des Betriebsrats entgegentreten können.

Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der maßgeblichen Vorschrift des § 37 Abs. 6 BetrVG einschließlich der Risiken einer Ablehnung. Auf der Grundlage von Fallbeispielen aus der Beratungspraxis und Rechtsprechung werden Ansätze für einen Umgang mit Schulungsverlangen aufgezeigt.

Themen und Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Umgang mit Schulungsverlangen
  • Prüfung der Erforderlichkeit
  • Umfang der Kostentragungspflicht
  • Risiken einer Ablehnung

Bitte melden Sie sich bis zum 20. September 2024 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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