Tarifverträge in der M+E-Industrie

Tarifverträge in Der M+E-Industrie

Datum: Dienstag, 26.09.2023

Uhrzeit: 09:00 - 12:30 Uhr

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Die Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen durch Tarifverträge ist eine der zentralen Aufgaben von HESSENMETALL. Auch wo keine direkte Tarifbindung besteht, stellen die Tarifverträge den „Benchmark“ für die Arbeitsbedingungen in der Branche und Region dar.

Im Zentrum des Tarifwerks steht der Manteltarifvertrag. Eine Informationsveranstaltung dazu fand bereits am 9. und 16. März 2023 statt. Der Manteltarifvertrag wird durch zahlreiche weitere Tarifverträge zur Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie in Hessen ergänzt:

Themen und Inhalte:

  • Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung
  • Tarifvertrag zum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG)
  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW)
  • Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL)
  • Tarifvertrag über Verdienstsicherung
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TV Besch)
  • Tarifvertrag zu Leih-/Zeitarbeit (TV Leiz)
  • Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten (TV MobA)
  • Tarifvertrag für Auszubildende in der Berufsausbildung
  • Tarifvertrag Bildung (TV B)

Frau Katharina Dietrich und Herr Lars Eickmeier, Bereich Tarifwesen und Arbeitswissenschaft von HESSENMETALL, werden Ihnen die wesentlichen Inhalte dieser Tarifverträge in dieser Informationsveranstaltung vorstellen.

Auch Mitgliedsunternehmen, die zwischenzeitlich aus der Tarifbindung ausgetreten sind und sich noch in der Nachbindung oder Nachwirkung befinden, sind ausdrücklich eingeladen, da die tariflichen Regelungen für Sie noch von Relevanz sind.

Bitte melden Sie sich bis zum Dienstag, den 19. September 2023 an, wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten. Eine Verhinderung an der Teilnahme bitten wir uns rechtzeitig mitzuteilen.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Andrea Jung

Assistentin der Rechtsabteilung

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