Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten

Datum: Donnerstag, 25.09.2025

Uhrzeit: Nachmittags

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Dem Umgang mit Schwerbehinderten bzw. deren Gleichstellung kommt in der arbeitsrechtlichen Praxis eine hohe Bedeutung zu, da zahlreiche Vorschriften hieran anknüpfen. Neben dem Thema Diskriminierung sind weitere Themen wie das Fragerecht nach einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bis hin zum besonderen Kündigungsschutz unter Einbeziehung des Integrationsamtes zu beachten.

Mit dieser Veranstaltung zeigen wir Ihnen, was Sie im Umgang mit Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitern beachten müssen. Wir gehen dabei insbesondere auf die Besonderheiten, die im Rahmen der Vorbereitung des Ausspruchs einer Kündigung, insbesondere der krankheitsbedingten Kündigung zu berücksichtigen sind.

Themen und Inhalte:

  • Begriffsdefinition von behinderten, schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitern
  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Rechte schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Mitarbeiter
    • Urlaubsanspruch
    • Regelungen zur Mehrarbeit
    • Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz
  • Sonderkündigungsschutz von Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten
    • Beginn des Sonderkündigungsschutzes
    • Geltendmachung im Prozess
    • Besonderheiten des Kündigungsverfahrens
    • Krankheit als Kündigungsgrund
  • Verbot der Diskriminierung von Schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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