Verhaltensbedingte Kündigung inkl. Verdachtskündigung

Verhaltensbedingte Kündigung inkl. Verdachtskündigung

Datum: Dienstag, 29.07.2025

Uhrzeit: Nachmittags

Ort: Haus der Wirtschaft Mittelhessen, Elsa-Brandström-Straße 5, 35578 Wetzlar

Format: Präsenz-Informationsveranstaltung

Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter der Personalabteilung und betriebliche Führungskräfte mit Personalverantwortung.

Buchbar für: Nur für die Mitglieder der Bzgr. Mittelhessen e. V.

 

Durch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen von Arbeitnehmern kommt es immer wieder zu der Notwendigkeit, Arbeitsverhältnisse verhaltensbedingt kündigen zu müssen. Nicht selten geht damit auch der Ausspruch einer Verdachtskündigung einher. Weil diese jedoch das Arbeitsverhältnis beenden kann, obwohl der Mitarbeiter das ihm vorgeworfene Fehlverhalten gar nicht begangen hat, sind die Anforderungen der Gerichte an die Verdachtskündigung hoch. Hierbei können kleine Unachtsamkeiten und Formfehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

In der Veranstaltung wollen wir Ihnen daher die rechtlichen Voraussetzungen und die typischen Fallstricke der verhaltensbedingten Kündigung sowie der Verdachtskündigung darlegen und Hinweise dazu geben, welche Schritte betrieblich notwendig sind, um die Kündigung so vorzubereiten, dass sie einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Themen und Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der verhaltensbedingten Kündigung
    • Arbeitsvertragliche Pflichtverletzung
    • Vorliegen von einschlägigen Abmahnungen
    • Abgrenzung zur Verdachtskündigung
    • Betriebsratsanhörung
  • Vorbereitung der verhaltensbedingten Kündigung
    • Aufklärung des Sachverhalts
    • Dokumentation von Pflichtverletzungen
    • Erstellen von Abmahnungen
  • Vorbereitung der Verdachtskündigung anhand eines Praxisbeispiels aus unserer Beratung

Eine Anmeldung ist ca. sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich.

Bitte beachten Sie noch den folgenden kartellrechtlichen Hinweis:

Für den Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Mittelhessen e. V. ist die Beachtung der Vorgaben des Kartellrechts von zentraler Bedeutung. Vor diesem Hintergrund und in Ihrem eigenen Interesse weisen wir Sie darauf hin, dass die Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Da die Teilnehmer dieser Veranstaltung teilweise Ihre Wettbewerber sind, umfasst dies insoweit u. a. das Verbot, wettbewerblich sensible Informationen (insbesondere Preise, Konditionen, Kosten, Umsätze, Absatzmengen, strategische Planungen sowie sonstige wettbewerbsrelevante Umstände) auszutauschen oder auch nur einseitig preiszugeben.

Simone Schupp

Assistentin der Geschäftsführung

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