BEZIRKSGRUPPE

Rhein-Main-Taunus

Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V. werden von der Geschäftsstelle unter verantwortlicher Leitung der Geschäftsführung erledigt.

Die Kernpunkte der Geschäftsführung sind:

  • Ausführung der Beschlüsse der Führungsgremien
  • Interessenvertretung und -durchsetzung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmerorganisationen
  • Kontaktaufbau und -pflege zu Verbänden, Organisationen, Behörden und Kammern
  • Die Mitwirkung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen, verbunden mit der Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit
  • Die Beratung und Betreuung im Arbeits- und Sozialrecht sowie in sozialpolitischen Fragen
  • Vorschläge für die Besetzung von Gremien und Ausschüssen
  • Vorschlagsrecht zur Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl des Beirats
  • Wahl der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer
  • Wahl der Delegierten in den Vorstand des Landesverbandes
  • Wahl der Delegierten und der stellvertretenden Delegierten in den Tarifpolitischen Ausschuss (TPA) des Landesverbandes
  • Entgegennahme des Geschäftsberichts
  • Entgegennahme des Rechnungsprüfberichts
  • Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung
  • Satzungsänderungen

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus e. V.
An der ordentlichen Mitgliederversammlung nehmen unsere Mitgliedsfirmen teil. Jedes Mitgliedsunternehmen besitzt eine Stimme.

Ansprechpersonen