Angesichts dessen, dass sich der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152 im Jahr 2022 gegen die Nachweiserbringung in digitaler Form entschieden hat fragt sich Markus Petry in seinem Fachbeitrag: Gibt der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Grund zur Hoffnung zur ersehnten Bürokratieentlastung im Anwendungsbereich des Nachweisgesetzes?
Markus Petry ist Syndikusrechtsanwalt bei der Bezirksgruppe Rhein-Main-Taunus von HESSENMETALL. Unseren Mitgliedsunternehmen steht der Fachartikel exklusiv im Serviceportal von HESSENMETALL zum Abruf zur Verfügung.